Die Kosten einer Lerntherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Stadt oder die Region Hannover die Kosten. Hierzu ist es notwendig einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII zu stellen. Der Anspruch muss durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen werden.

 

Der §35a SGB VIII für Eingliederungshilfe sagt aus:

"Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und dabei ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelische Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist."

 

Wir sind qualifizierte Lerntherapeutinnen und berechtigt, integrative Lerntherapie im Rahmen einer Eingliederungshilfe durchzuführen.

 



Lernwerkstatt - Praxis für integrative Lerntherapie

 

In der Klewert 3

30966 Hemmingen

Telefon: +49 (0) 511 412 812 

Fax: +49 (0) 511 340 87 73

E-Mail: info@lerntherapie-hemmingen.de